Persönliche Schutzausrüstung für Arbeiten an Hochvoltsystemen
Bei bestimmten Tätigkeiten an Hochvoltsystemen wie bei Arbeiten an geöffneten HV-Speichern oder verunfallten Fahrzeugen ist der Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung Pflicht. Der Umfang der PSA sowie die jeweiligen Schutzziele ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und sind vom Unternehmer bzw. der Fachkundigen Leitung HV freizugeben und zu beschaffen.
- Einsatzzweck - passt die PSA zur geplanten Arbeit?
- Schutzwirkung - hat die PSA für die Gefährdung ausreichende Eigenschaften?
- Kombination - welche Gefährdung kann "zu viel" PSA entstehen?
- Arbeitsumgebung - sind besondere zusätzliche Eigenschaften notwendig?
- Einsatzdauer - ist der Tragekomfort für die geplante Tragezeit ausreichend?
- Akzeptanz - nur PSA, die Mitarbeiter gerne benutzen führt zu sicheren Arbeiten.
Beratung
Gerne sind Ihnen unsere Spezialisten bei Fragen zur Gefährdungsbeurteilung und bei der Auswahl der passenden PSA behilflich.
Verkauf
Wir erstellen Ihnen ein passendes Angebot - perfekt zugeschnitten auf Ihre betrieblichen Anforderungen und Bedürfnisse.
Qualität
Wir bieten ausschließlich PSA an, die wir auch selbst für Arbeiten an unter Spannung stehenden Hochvoltsystemen benutzen.
Schulung für Arbeiten unter Spannung
Sonderkonditionen für HV-PSA sichern!
Für Schulungen nach DGUV I 209-093 Stufe 3S und 3E ist PSA zum Schutz gegen Gefährdung durch Körperdurchströmung und Störlichtbogen erforderlich.
In Verbindung mit einer Kursbuchung (3S / 3E) erhalten Sie auf Wunsch ein Angebot zu einem HV-PSA Komplettset zu speziellen Konditionen.